2-jährige Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung

 

Voraussetzungen

Voraus­setzungen

Das Angebot von BÜA richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss von Haupt- und Realschulen sowie Förderschulen.

Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden, wenn sie

  • noch vollzeitschulpflichtig sind und mindestens die Klasse 8 besucht haben,
  • die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber weder eine duale Berufsausbildung noch eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt absolviert haben,
  • das 18. Lebensjahr bei Schuljahresbeginn (01.08.) noch nicht vollendet haben.
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