BÜA
Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung
BÜA ist eine ein- bis zweijährige Schulform, die seit dem Schuljahr 2017/18 im Rahmen eines Schulversuchs des Hessischen Kultusministeriums an der Eduard-Stieler-Schule angeboten wird.
Aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt „Gestufte Berufsfachschule“, an dem die Eduard-Stieler-Schule als eine von drei Schulen in Hessen teilgenommen hat, nimmt die Eduard-Stieler-Schule hier eine Vorreiterrolle ein und soll andere Schulen bei der Entwicklung und Ausgestaltung dieses Schulversuches unterstützen.
Voraussetzungen
Das Angebot von BÜA richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss von Haupt- und Realschulen sowie Förderschulen.
Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden, wenn sie
- noch vollzeitschulpflichtig sind und mindestens die Klasse 8 besucht haben,
- die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber weder eine duale Berufsausbildung noch eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt absolviert haben,
- das 18. Lebensjahr bei Schuljahresbeginn (01.08.) noch nicht vollendet haben.
Abschluss / Ziele
Vorrangiges Ziel von BÜA ist es, Schülerinnen und Schüler, die sich im Übergang Schule – Beruf befinden, in eine Ausbildung vermitteln.
Mit dem Besuch von BÜA besteht die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss in der Form des einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses im ersten Jahr sowie den Realschulabschluss im zweiten Jahr zu erwerben.
Am Ende jedes Schuljahres wird ein Abschlusszeugnis erteilt.
Unterricht
Stufe I (1. Jahr)
Der Unterricht im ist in drei Bereiche aufgeteilt:
- Beruflicher Lernbereich
- Allgemeinbildender Lernbereich
- Profilgruppenstunden
Im Beruflichen Lernbereich erhalten die Schülerinnen und Schüler 12 Unterrichtsstunden in verschiedenen Schwerpunkten entsprechend ihrer gewählten Fachrichtung. Die Bewertung erfolgt über Kompetenzstufen 0-4.
Fachrichtung Wirtschaft:
- Ernährung / Gastronomie / Hauswirtschaft
- Agrarwirtschaft
- Chemietechnik
Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen:
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Körperpflege
- Sozialwesen
Im allgemeinbildenden Lernbereich werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch leistungsdifferenziert in mindestens zwei Anspruchsniveaus erteilt. Die übrigen Fächer sind Naturwissenschaften, Politik, Religion/Ethik, Sport und EDV. Die Bewertung erfolgt in Form von Noten.
Der Unterricht in den Profilgruppen dient dem Erlernen grundlegender Selbstlerntechniken (effektives Lernen), der Erweiterung personaler und sozialer Kompetenzen sowie der beruflichen Orientierung/Laufbahnberatung u.a. durch Vor- und Nachbereitung des Praktikums. Die unterrichtende Lehrkraft wird hier durch eine Sozialpädagogin unterstützt. Es erfolgt keine Bewertung/Benotung.
Die Teilnahme an zwei jeweils dreiwöchigen Betriebspraktika ist verpflichtend. Das Praktikum kannin einem Beruf der gewählten Fachrichtung absolviert werden. Das Praktikum wird bewertet und bei der Versetzung in Stufe II berücksichtigt.
Die Schülerhöchstzahl pro Klasse ist 16, im Unterricht des beruflichen Lernbereichs 10.
Stufe II (2. Jahr)
Der Unterricht im beruflichen Lernbereich nur noch in einem von der Schülerin/dem Schüler gewählten Schwerpunkt statt.
In der Fachrichtung Wirtschaft werden die folgenden Schwerpunkte angeboten:
- Ernährung / Gastronomie / Hauswirtschaft
- Agrarwirtschaft
In der Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen werden angeboten:
- Gesundheits- / Krankenpflege
Die Beurteilung erfolgt in Form von Noten.
Der Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch wird nicht mehr leistungsdifferenziert in Kursen angeboten, ansonsten gelten die Bestimmungen wie im ersten Jahr.
Der Profilgruppenunterricht dient neben den o.g. Elementen (ohne Vor- und Nachbereitung des Praktikums) jetzt auch der intensiven Prüfungsvorbereitung. Ein Betriebspraktikum findet im zweiten Jahr nicht statt.
Die Schülerhöchstzahl pro Klasse ist 25, im Unterricht des beruflichen Lernbereichs 10.
Fördern und Fordern
Für die Schülerinnen und Schüler der Fachrichtung Wirtschaft ist die Teilnahme an einer Hygieneschulung durch das Gesundheitsamt verpflichtend.
Schülerinnen und Schüler, die im Hauptschulabschlusszeugnis in Englisch die Note ausreichend oder schlechter haben, können am Ende der Stufe I eine Englischprüfung ablegen, die ihnen die Möglichkeit gibt, ihre ursprüngliche Note zu verbessern, um damit die notwendige Voraussetzung zu erfüllen, um mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gleichzeitig den Realschulabschluss zu erhalten.
Prüfungen
Die Prüfung zum Hauptschulabschluss im ersten Jahr besteht aus zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer Projektprüfung im beruflichen Lernbereich.
Die Prüfung zum Realschulabschluss im zweiten Jahr besteht aus zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und dem beruflichen Lernbereich sowie einer Projektprüfung im beruflichen Lernbereich.
Besonderes
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben die Möglichkeit, die Stufe I zweijährig zu besuchen, um die Chancen auf den Hauptschulabschluss zu erhöhen.
Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss in BÜA beginnen, können nicht in die Stufe II versetzt werden. Über Ausnahmen entscheidet der/die Schulleiter/in.
In Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst bieten wir den Schülerinnen und Schülern der Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen die Möglichkeit, im ersten Jahr die Qualifikation zur Schwesternhelferin/zum Pflegehelfer zu erwerben. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist für alle verpflichtend.
und danach
- Beginn einer Ausbildung sowohl nach dem ersten als auch nach dem zweiten Jahr oder
- Besuch einer studienqualifizierenden Schulform (Fachoberschule, Berufliches Gymnasium) für diejenigen, die den Realschulabschluss erwerben und die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Anmeldung und Formulare
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März. Die Anmeldeunterlagen sind im Sekretariat der Schule erhältlich oder stehen hier unter „Dokumente downloaden“ zur Verfügung.
Dem ausgefüllten Anmeldebogen sind eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses,ein Lebenslauf mit Lichtbild sowie ein Eignungsgutachten der abgebenden Schule (gilt nicht für Realschülerinnen und –schüler) beizufügen.
Ansprechpartner
Studiendirektor
Thomas Willert
Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung – BÜA
Berufsschule (Werkstatt für behinderte Menschen)
Pflege in Hessen integriert - PFIN
Telefon: 0661 96954-0
Durchwahl: 0661 96954-306
E-Mail: thomas.willert[at]schule.landkreis-fulda.de