Kurzinfo über den Beruf
Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren Zahnärzten und Zahnärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten und führen organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Voraussetzungen
- Interesse an zahnmedizinischem Wissen
- Zuverlässigkeit
- Kontaktfreudigkeit
- Hilfsbereitschaft und Geduld
- Ordnungssinn
- Organisationsgeschick
- Konzentrationsfähigkeit
- Anpassungsfähigkeit
- Feingefühl bei der Patientenbetreuung
- Übersicht auch unter Stressanforderung
- Geschicklichkeit
- Belastbarkeit
- Zeitmanagement
- Verschwiegenheit
In diese Teilzeitform werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.
Unterricht
Der Unterricht richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für Zahnmedizinische Fachangestellte. Hauptziel ist es, eine berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Der handlungsorientierte Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich an folgenden Lernfeldern:
LF 01 - Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 02 - Patienten empfangen und begleiten
LF 03 - Praxishygiene organisieren
LF 04 - Kariestherapie begleiten
LF 05 - Endodontische Behandlungen begleiten
LF 06 - Praxisabläufe organisieren
LF 07 - Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 08 - Chirurgische Behandlungen begleiten
LF 09 - Waren beschaffen und verwalten
LF 10 - Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten;
Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
LF 11 - Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
LF 12 - Prothetische Behandlungen begleiten
LF 13 - Praxisprozesse mitgestalten
Zusatzqualifikationen
Hauptschulabschluss
Berufsschüler/innen, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemeinbildenden Schule nachweisen.
Mittlerer Abschluss
In einem Ausbildungsverhältnis stehende Berufsschüler/innen mit Hauptschulabschluss können einen dem Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichwertigen Abschluss zuerkannt bekommen, wenn das Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweist, die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden wird und entsprechende Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind, die auch während der Berufsschulzeit an der Eduard-Stieler-Schule erworben werden können.
Fachhochschulreife
In einem Ausbildungsverhältnis stehende Berufsschüler/innen mit Mittlerem Abschluss (Realschulabschluss) können ausbildungsbegleitend die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Der notwendige Zusatzunterricht wird im Abendunterricht über zwei Jahre, zentral an der Richard-Müller-Schule erteilt und beginnt im ersten Lehrjahr. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis eines mittleren Abschlusses mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf. Ein Zeugnis mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe reicht ebenfalls aus. Anmeldungen sind über die Klassenlehrer/-innen erhältlich.
Fördermaßnahmen
Bei Problemen in der Ausbildung stehen folgende Ansprechpartner/innen und Institutionen zur Verfügung:
Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)
... wenn es im Betrieb nicht so läuft, wie es sollte.
... wenn es in der Berufsschule schwierig wird.
... wenn persönliche Probleme zu groß werden.
Carolin Freymann - Ausbildungsbegleiterin
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die IHK Fulda:
Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr wird die Zwischenprüfung (Theorie) durchgeführt.
Nach drei Jahren folgt die Abschlussprüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abschlussprüfung vorgezogen und damit die Ausbildung verkürzt werden.
Abschluss / Ziele
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
- Bei geeigneten schulischen Voraussetzungen, entsprechenden Noten und nachgewiesenem Unterricht sind der Mittlere Abschluss oder der Erwerb der Fachhochschulreife möglich (siehe auch unter Zusatzqualifikationen).
Besonderheiten
- Tagesausflüge zur Landeszahnärztekammer, Zahnkliniken u. a. Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen
- Präsentation des Ausbildungsberufes auf der Bildungsmesse und im Rahmen des Tages der offenen Tür durch Auszubildende und Lehrkräfte
und danach
Ein/e ZFA kann in folgenden Einrichtungen arbeiten:
- Zahnarztpraxen
- Kieferorthopädischen, Oral- und Kieferchirurgischen Praxen
- Zahnkliniken
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Beispiele für Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Röntgen/Strahlenschutz (Neuerwerb/Aktualisierung)
Beispiele für allgemeine Fortbildungen:
- Abrechnung
- Prophylaxe
- Kommunikation
- Erste-Hilfe-/Betriebshelfer Lehrgang
Beispiele für Schwerpunktfortbildungen:
- Intensivkurs Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- ZQMS
Aufstiegsfortbildungen
- ZMF – zahnmedizinische/r Fachassistent/in
- ZMP – zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in
- ZMV – zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in
- DH – zahnmedizinische/r Dentalhygieniker/in
Anmeldung
Die Anmeldung sollte bis Ende Juni unter Verwendung des Anmeldeformulars erfolgen.
Das ausgefüllte Anmeldeformular ist an folgende Adresse zu senden:
Eduard-Stieler-Schule
Brüder-Grimm-Straße 5
36037 Fulda
Ansprechpartnerin
Studiendirektorin
Dr. Eva-Maria Gürke
Fachoberschule
Berufsschule (Gesundheit)
Telefon: 0661 96954-0
Durchwahl: 0661 96954-303
E-Mail: eva-maria.guerke[at]schule.landkreis-fulda.de