Kurzinfo über den Beruf
Medizinische Fachangestellte assistieren Ärzten und Ärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten und führen organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Voraussetzungen
- Interesse an medizinischem Wissen
- Zuverlässigkeit
- Kontaktfreudigkeit
- Hilfsbereitschaft und Geduld
- Ordnungssinn
- Organisationsgeschick
- Konzentrationsfähigkeit
- Anpassungsfähigkeit
- Feingefühl bei der Patientenbetreuung
- Übersicht auch unter Stressanforderung
- Geschicklichkeit
- Belastbarkeit
- Zeitmanagement
- Verschwiegenheit
In diese Teilzeitform werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.
Unterricht
Der Unterricht richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für Medizinische Fachangestellte. Hauptziel ist es, eine berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Der handlungsorientierte Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich an folgenden Lernfeldern (LF):
LF 01 – Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 02 – Patienten empfangen und begleiten
LF 03 – Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
LF 04 – Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
LF 05 – Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 06 – Waren beschaffen und verwalten
LF 07 – Praxisabläufe im Team organisieren
LF 08 – Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
LF 09 – Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
LF 10 – Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
LF 11 – Patienten bei der Prävention begleiten
LF 12 – Berufliche Perspektiven entwickeln
Zusatzqualifikationen
Hauptschulabschluss
Berufsschüler/innen, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemeinbildenden Schule nachweisen.
Mittlerer Abschluss
In einem Ausbildungsverhältnis stehende Berufsschüler/innen mit Hauptschulabschluss können einen dem Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichwertigen Abschluss zuerkannt bekommen, wenn das Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweist, die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden wird und entsprechende Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind, die auch während der Berufsschulzeit an der Eduard-Stieler-Schule erworben werden können.
Fachhochschulreife
In einem Ausbildungsverhältnis stehende Berufsschüler/innen mit Mittlerem Abschluss (Realschulabschluss) können ausbildungsbegleitend die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Der notwendige Zusatzunterricht wird im Abendunterricht über zwei Jahre, zentral an der Richard-Müller-Schule erteilt und beginnt im ersten Lehrjahr. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis eines mittleren Abschlusses mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf. Ein Zeugnis mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe reicht ebenfalls aus. Anmeldungen sind über die Klassenlehrer/-innen erhältlich.
Fördermaßnahmen
Bei Problemen in der Ausbildung stehen folgende Ansprechpartner/innen und Institutionen zur Verfügung:
Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)
... wenn es im Betrieb nicht so läuft, wie es sollte.
... wenn es in der Berufsschule schwierig wird.
... wenn persönliche Probleme zu groß werden.
Carolin Freymann - Ausbildungsbegleiterin
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die IHK Fulda:
Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr wird die Zwischenprüfung (theoretische Prüfung) durchgeführt.
Nach drei Jahren folgt die Abschlussprüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abschlussprüfung vorgezogen und damit die Ausbildung verkürzt werden.
Abschluss / Ziele
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Bei geeigneten schulischen Voraussetzungen, entsprechenden Noten und nachgewiesenem Unterricht sind der Mittlere Abschluss und der Erwerb der Fachhochschulreife möglich (siehe auch unter Zusatzqualifikationen).
Besonderheiten
- Probeprüfung im 3. Ausbildungsjahr zur Vorbereitung auf den praktischen Teil der Abschlussprüfung
- Exkursionen zu berufsfeldnahen Lernorten (z. B. MVZ, Medizinische Labore)
- Fachvorträge in Kooperation mit dem Klinikum Fulda
- Präsentation des Ausbildungsberufes auf der Bildungsmesse und im Rahmen des Tages der offenen Tür durch Auszubildende und Lehrkräfte
und danach
Ein/e MFA kann in folgenden Einrichtungen arbeiten:
- Arztpraxen aller Fachgebiete
- Krankenhäuser und andere Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens
- medizinische Labore
- betriebsärztliche Abteilungen von Unternehmen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Beispiele für Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Diätassistent/in
- Gesundheitspädagoge/in
- Praxismanager/in
- Qualitätsbeauftragte/r
- Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung für Medizinische Fachangestellte
- Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
Beispiele für Fortbildungsmöglichkeiten:
- Ambulante Operationen
- Ernährungsmedizin
- Onkologie
- PC-Arbeiten/Praxissoftware
- Strahlenschutz
Anmeldung
Die Anmeldung sollte bis Ende Juni unter Verwendung des Anmeldeformulars erfolgen.
Das ausgefüllte Anmeldeformular ist an folgende Adresse zu senden:
Eduard-Stieler-Schule
Brüder-Grimm-Straße 5
36037 Fulda
Ansprechpartnerin
Studiendirektorin
Dr. Eva-Maria Gürke
Fachoberschule
Berufsschule (Gesundheit)
Telefon: 0661 96954-0
Durchwahl: 0661 96954-303
E-Mail: eva-maria.guerke[at]schule.landkreis-fulda.de