Kurzinfo über den Beruf
Wenn Du modebewusst, kreativ und an Vielseitigkeit interessiert bist und engen Kundenkontakt magst, könnte die Ausbildung zum/zur Friseur/in etwas für Dich sein.
Über die Ausbildungsinhalte und die tägliche Arbeit im Salon kannst Du Dich auf folgenden Webseiten informieren:
Die dreijährige Ausbildung zur Friseurin/Friseur findet im Salon und in der Berufsschule statt.
Unterricht
Der Unterricht an der Eduard-Stieler Schule beinhaltet je einen Unterrichtstag pro Woche, an dem die beruflichen Lernfelder vermittelt werden. Die allgemeinbildenden Fächer werden an einem Zusatztag, alle 14 Tage, unterrichtet.
Die Unterrichtsgestaltung legt den Schwerpunkt auf die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung beim Planen, Durchführen und Beurteilen der beruflichen Inhalte. Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch soziale Kompetenzen intensiv geschult.
Zusatzqualifikationen
Hauptschulabschluss
Berufsschüler/innen, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemeinbildenden Schule nachweisen.
Mittlerer Abschluss
In einem Ausbildungsverhältnis stehende Berufsschüler/innen mit Hauptschulabschluss können einen dem Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichwertigen Abschluss zuerkannt bekommen, wenn das Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweist, die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden wird und entsprechende Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind, die auch während der Berufsschulzeit an der Eduard-Stieler-Schule erworben werden können.
Fachhochschulreife
In einem Ausbildungsverhältnis stehende Berufsschüler/innen mit Mittlerem Abschluss (Realschulabschluss) können ausbildungsbegleitend die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Der notwendige Zusatzunterricht wird im Abendunterricht über zwei Jahre, zentral an der Richard-Müller-Schule erteilt und beginnt im ersten Lehrjahr. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis eines mittleren Abschlusses mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf. Ein Zeugnis mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe reicht ebenfalls aus. Anmeldungen sind über die Klassenlehrer/-innen erhältlich.
Fördermaßnahmen
Bei Problemen in der Ausbildung stehen folgende Ansprechpartner/innen und Institutionen zur Verfügung:
Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)
... wenn es im Betrieb nicht so läuft, wie es sollte.
... wenn es in der Berufsschule schwierig wird.
... wenn persönliche Probleme zu groß werden.
Carolin Freymann - Ausbildungsbegleiterin
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die IHK Fulda:
Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1 der Gesellenprüfung: In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
Prüfungsbereiche:
- Friseurtechniken mit berufsbezogener Mathematik (schriftlich)
- Klassische Friseurarbeiten (praktisch)
Teil 2 der Gesellenprüfung: Am Ende der Ausbildung
Prüfungsbereiche:
- Modische Friseurarbeiten und ein Wahlmodul (praktisch)
- Friseurtechniken mit berufsbezogener Mathematik (schriftlich)
- Betriebsorganisation und Kundenmanagement (schriftlich)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
Prüfende Stelle: Handwerkskammer
Abschluss: Nach bestandener Prüfung wird der Gesellenbrief des Friseurhandwerks überreicht.
Verkürzung der Ausbildungszeit:
Wer bereits einen entsprechenden (berufsbildenden) Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen.
Eine individuelle Verkürzung nach Vorbildung oder Leistung ist möglich. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (Handwerkskammer) stellen.
Besonderheiten
- Einführungstage zu Beginn der Ausbildung mit intensivem Methoden- und Teamtraining
- Teilnahme an Messen
- Besuch von Fachmessen
- Teilnahme an Berufswettbewerben (in Vorbereitung)
- Auslandsaufenthalte (in Vorbereitung)
- gute Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben
- Mitwirkung der Lehrkräfte bei der Abnahme der Gesellenprüfungen
und danach
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Friseure und Friseurinnen vor allem in Fachbetrieben des Friseurhandwerks.
Nach einer bestandenen Meisterprüfung können sich Friseurinnen und Friseure mit einem eigenen Betrieb oder als Franchisenehmer selbstständig machen.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Weiterbildung hilft, den beruflichen Erfolg zu sichern, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und sich an Entwicklungen anzupassen (z. B. in den Bereichen Stylist, Colorist, Extensions, Kosmetik, Visagistik, Hand- und Nagelpflege).
Berufliche Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und später in Führungspositionen zu arbeiten (z. B. durch den Besuch einer Meisterschule, Abschluss: Friseurmeister/in oder Meisterassistent/in für Kosmetik im Friseurhandwerk). Auch ein Studium ist unter bestimmten Voraussetzungen, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung, möglich.
Anmeldung
Die Anmeldung sollte bis Ende Juni unter Verwendung des Anmeldeformulars erfolgen.
Das ausgefüllte Anmeldeformular ist an folgende Adresse zu senden:
Eduard-Stieler-Schule
Brüder-Grimm-Straße 5
36037 Fulda
Ansprechpartnerin
Studiendirektorin
Anke Bischof
Berufliches Gymnasium
Berufsschule (Körperpflege)
Höhere Berufsfachschule - CTA Ausbildung
Telefon: 0661 96954-0
Durchwahl: 0661 96954-304
E-Mail: anke.bischof[at]schule.landkreis-fulda.de